Schutzmassnahmen für First Responder bei COVID-19

Rettungsdienst

Das Thema Corona ist weltweit in aller Munde. Empfehlungen zu Schutzmassnahmen für das medizinische Fachpersonal gibt es zu Genüge. Ob diese jeweils immer den Anforderungen eines ausreichenden Arbeitnehmerschutzes genügen, ist zu diskutieren.

Bisher haben sich jedoch nur wenige Gedanken gemacht, wie es um die Schutzmassnahmen der First Responder aussieht. In der Schweiz ist der Betrieb der First Responder im Kanton Bern aus Sicherheitsgründen bereits frühzeitig eingestellt worden. First Responder werden mittlerweile nicht oder nur eingeschränkt mit Schutzmaterial beliefert.

Nun hat der SRC am 01.04.2020 eine Stellungnahme zu dem Thema Schutzmassnahmen bei der Reanimation generell und Sicherheit für First Responder auf Basis der Empfehlungen der ILCOR publiziert:

- Grundsätzlich ist der Kanton, bzw. die Gemeinde für die Organisation der First Responder zuständig.

- CPR gilt als Aerosol generierende Massnahme. Daher sollen FFP2-Masken verwendet werden.

- Die Belieferung der First Responder mit FFP2-Masken obliegt den Rettungsdiensten. Ist dies nicht möglich, rät der SRC vom Einsatz der First Responder ab.

- Der Entscheid, ob bei einem Patienten eine Coronavirus-Infektion vorliegt, kann bei einem Einsatz nicht getroffen werden.

- Die Rettungsdienste informieren ihre First Responder über das Verhalten und Vorgehen im Einsatz.

Tobias Weimann

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