
Die Massnahmen wurden durch den Bundesrat weiter verschärft und Menschenansammlungen sind im privaten Bereich nur noch mit 5 Personen erlaubt.
Dürfen nun in der Schweiz Notfallschulungen deshalb nicht mehr stattfinden?
- Es gibt in der neuesten COVID-19-Verordnung vom 18.01.21 zwar ein Präsenzverbot für Ausbildungsveranstaltungen, jedoch werden in der entsprechenden Wegleitung einige Ausnahmen für Weiterbildungsangebote, wie z.B. "weiteren für die Gesellschaft wichtigen Diplomen und Zertifikaten (wie Nothelfer- oder "Lebensretterkurse" etc.)".
Notfallschulungen sind für die Sicherstellung der Betriebssanitätsdienste und allgemeine Laienhilfe für das Überleben entscheidend. Aus diesem Grund gibt es für die Gültigkeit von IVR- und SRC keine Verlängerung der Gültigkeit!
D.h. die Notfallkurse können, wenn dies nicht anders möglich ist, in Präsenzseminaren stattfinden. Dafür ist ein Schutzkonzept nötig. Um die Präsenzzeit möglichst kurz zu halten, können einzelne Theoriethemen auch online durchgeführt werden. Hier bietet sich unsere e-Learning-Plattform oder andere Web-basierte Trainings (mehr Infos gibt es hier am 25.01.21) an.
Update 20.01.2021: Der IVR hat heute bekanntgegeben:
"Alle First Aid Zertifikate, welche im Zeitraum vom 1. März 2020 bis und mit 30. Juni 2021 ablaufen, oder abgelaufen sind, werden um 16 Monate verlängert. ... Ab dem 1. Juli werden die geltenden Reglemente wieder angewendet." Ansprechpartner für die Verlängerung sind die Kursanbieter.
Quellen:
- https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20201774/index.html
Kommentar schreiben