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Verpflichtung des Arbeitgebers für die Ausbildung in Nothilfe

Der Arbeitgeber ist für die Sicherstellung der Sicherheit für alle Mitarbeiter verpflichtet. Dies schliesst die Vorhaltung von entsprechender Notfallausrüstung und die Qualifikation der Mitarbeiter, d.h. Schulung der Mitarbeiter auf entsprechendem Niveau ein. Wie die Anforderungen in Abhängigkeit der Grösse des Unternehmens und des Risikos konkret aussehen, wird in der Wegleitung zum Arbeitsgesetz, 3. Verordnung, Art. 36 ausgeführt.

Die jeweils aktuelle Version kann auf der Seite des SECO heruntergeladen werden:

Wegleitung zur ArGV 3

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